Die Beiräte erhalten von der Bürgerschaft Etats für stadtteilbezogene Maßnahmen, die sogenannten Globalmittel.
Aktuell sind dies für den Beirat Mitte rund € 36.000 und für die Östliche Vorstadt rund € 52.000 pro Kalenderjahr.
Hinweise zur Beantragung von Globalmitteln:
Wer kann einen Globalmittelantrag stellen?
Einen Globalmittelantrag können alle Vertreter:innen von Einrichtungen, Vereinen und Initiativen stellen, die ein stadtteilbezogenes Projekt für die Beiratsgebiete Mitte und/oder Östliche Vorstadt durchführen möchten.
Wie und wo beantrage ich Globalmittel?
Die Antragstellung erfolgt über einen Antragsvordruck. Diesen können Sie hier als PDF (pdf, 157.6 KB) oder als WORD-Dokument (docx, 25 KB) herunterladen sowie im Ortsamt erhalten. Bitte füllen Sie den Antrag aus und senden ihn unterschrieben ans Ortsamt.
Wie wird entschieden?
Die Mitglieder der Beiräte Mitte und Östliche Vorstadt begutachten und erörtern die eingegangenen Anträge anlässlich ihrer Fachausschusssitzungen. Die Anträge werden in Bremen Mitte vom "Fachausschuss für Soziales, Bildung und Kultur" und in der Östlichen Vorstadt vom "Fachausschuss für Soziales, Kultur und Wirtschaft" besprochen.
Die Ausschüsse fassen Beschlüsse über die Berücksichtigung eines Antrages und die Höhe der Zuwendung. Der Zeitpunkt der Beschlussfassung hängt von den Sitzungsterminen der zuständigen Fachausschüsse ab, bitte stellen Sie Ihren Antrag daher mit ausreichend Vorlauf zum geplanten Projektbeginn.
Nicht immer wird die gesamte beantragte Summe bewilligt, denn die Globalmittel der Beiräte sollen in erster Linie als Komplementärmittel Verwendung finden. D.h. es sollen vorrangig entweder Eigenmittel, Spenden oder Mittel von Kooperationspartner:innen in das Projekt einfließen. Unter Eigenmittel sind auch eigene Arbeitsleistungen zu verstehen. Die Vergabe von Globalmitteln unterliegt darüber hinaus auch haushaltsrechtlichen Vorgaben, z.B. dürfen keine laufenden Personal- und Mietkosten übernommen werden.
Nach Abschluss der Beratungen werden Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheide vom Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt an die Antragsteller:innen verschickt.
Und dann?
Nach erhalt eines Zuwendungsbescheides müssen Sie das dem Bewilligungsbescheid beigefügte Formular Mittelabruf/Rechtsmittelverzicht (pdf, 110.6 KB) ausgefüllt und unterschrieben an das Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt zurücksenden. Erst dann kann der Betrag ausgezahlt werden.
Unmittelbar (spätestens innerhalb von sechs Monaten) nach Abschluss Ihres Projektes, müssen Sie im Verwendungsnachweis (docx, 18 KB) die Durchführung Ihres Projektes und den zweckentsprechenden Einsatz der Mittel dokumentieren und diesen beim Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt einreichen.
Hinweis: Sollte ein Projekt auch von anderen Bremer Behörden eine Förderung erhalten, sprechen Sie uns bitte an. In einigen Fällen kann dann von einer mehrfachen Erstellung von Verwendungsnachweisen abgesehen werden.