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Globalmittel

Die Beiräte erhalten von der Bürgerschaft Etats für stadtteilbezogene Maßnahmen, die sogenannten Globalmittel.
Aktuell sind dies für den Beirat Mitte rund € 34.000 und für die Östliche Vorstadt rund € 49.000.
Globalmittel können alle Vertreter/innen von Einrichtungen, Vereinen, Initiativen eines Beiratsbereiches beantragen

Über die Verwendung der Globalmittel entscheiden die Beiräte nach Begutachtung durch ihre Fachausschüsse.

Hinweise zur Beantragung von Globalmitteln
• Anträge müssen schriftlich vorliegen
• Das Projekt muss einen Stadtteilbezug haben
• Planung und Durchführung von Projekten zum Beispiel aus den Bereichen Soziales, Integration, Kultur, Umwelt etc.
• Anträge von neuen Antragssteller werden begrüßt
• Der Antrag soll möglichst spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn beim Ortsamt eingereicht werden

Wer kann einen Globalmittelantrag stellen?
Einen Globalmittelantrag können alle Vertreter/innen von Einrichtungen, Vereinen, Initiativen eines Beiratsbereiches stellen. D.h. die Einrichtungen, Vereine und Initiativen z.B. des Beiratsbereiches Mitte/Östliche Vorstadt (Schulvereine, Kindergärten, Sportvereine usw.) können einen Globalmittelantrag an den jeweiligen Beirat stellen.

Wie und wo beantrage ich Globalmittel?
Die Antragstellung erfolgt über einen Antragsvordruck. Diesen können Sie hier als PDF (pdf, 234.8 KB) oder als WORD (docx, 23.9 KB) herunterladen sowie im Ortsamt erhalten. Bitte füllen Sie den Antrag aus und senden ihn auch gedruckt mit originaler Unterschrift ans Ortsamt.

Und wie geht es dann weiter?
Die Mitglieder der Beiräte Mitte und Östliche Vorstadt begutachten und erörtern die eingegangenen Anträge anlässlich ihrer Fachausschusssitzungen. Die Anträge werden in Bremen Mitte vom Fachausschuss "Soziales, Bildung & Kultur" und in der Östlichen Vorstadt vom Fachausschuss "Soziales, Kultur & Wirtschaft" besprochen.

Die Ausschüsse fassen dazu Beschlüsse über die Höhe der Zuwendung bzw. über die Berücksichtigung eines Antrages. Dies kann aufgrund des Rhythmus der Ausschuss-Sitzungen bis zu acht Wochen dauern. Bitte stellen Sie Ihren Antrag daher rechtzeitig vor Ihrem Projekt.

Um bei schwer zu beurteilenden Anträgen zu einer Entscheidungsfindung zu gelangen, haben die Beiräte auch die Möglichkeit, sich über die Projekte von den Antragsteller/innen informieren zu lassen. Nicht immer wird die gesamte beantragte Summe bewilligt, denn die Globalmittel der Beiräte sollen in erster Linie als Komplementärmittel Verwendung finden. D.h. es sollen vorrangig entweder Eigenmittel, Spenden oder Mittel von Kooperationspartner/innen in das Projekt einfließen. Unter Eigenmittel sind auch eigene Arbeitsleistungen zu verstehen. Die Vergabe von Globalmitteln unterliegt darüber hinaus auch haushaltsrechtlichen Vorgaben, z.B. dürfen keine laufenden Personal- und Mietkosten übernommen werden.
Nach Abschluss der Beratungen werden Bewilligungsbescheide vom Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt an die Antragsteller/innen verschickt.

Ganz wichtig, um das Geld zu erhalten: Sie müssen das beigefügte Formular zum Mittelabruf/Rechtsmittelverzicht (pdf, 110.6 KB) unterschrieben an das Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt zurücksenden. Erst dann kann der Betrag ausgezahlt werden.

Drei Monate nach dem Ende Ihres Projektes benötigen wir von Ihnen einen Verwendungsnachweis (docx, 18 KB) über die erfolgreiche Durchführung Ihres Projektes.

Downloads:
Antragsvordruck PDF (pdf, 234.8 KB)
Antragsvordruck WORD (docx, 23.9 KB)
Mittelabruf/Rechtsmittelverzicht (pdf, 110.6 KB)
Vordruck Verwendungsnachweis Globalmittel Ortsamt Mitte (docx, 18 KB)
Globalmittel_Allgemeine Nebenbestimmungen (pdf, 40.5 KB)
Logo des Beirats Mitte (jpg, 43.8 KB)
Logo des Beirats Östliche Vorstadt (jpg, 50.5 KB)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Armin Willkomm

Kommunale Sachbearbeitung

Anträge von Bürger*innen

Der Beirat ist verpflichtet, die Bürgerbeteiligung im Beiratsbereich zu fördern. Er berät und beschließt über die Wünsche, Anregungen und Beschwerden der Einwohner der Stadtteile Mitte und Östliche Vorstadt auf seinen Sitzungen, die in der Regel öffentlich stattfinden.

Jede/r Einwohner*in des Stadtteils kann sich mit ihren/seinen Anliegen an den Beirat wenden. Jeder/m Einwohner*in ab 14 Jahren hat das Recht, einen Antrag an den Beirat zu stellen, über den der Beirat innerhalb von sechs Wochen zu beraten hat (vgl. Beirätegesetz § 6 Abs. 4).

Anträge können mündlich auf den Beiratssitzungen vorgetragen werden - mit dem Hinweis, dass es sich um einen Bürgerantrag handelt -, schriftlich beim Ortsamt eingereicht, persönlich oder telefonisch im Ortsamt zur Niederschrift vorgetragen werden.
Eingereichte Bürgeranträge werden vom Ortsamt an den Beirat weiter geleitet und erst nach Kenntnisnahme durch die Beiratsmitglieder anonymisiert.

Das Ortsamt leitet nach der Beiratsbefassung die nötigen Veranlassungen ein und informiert den Antragsteller über den weiteren Verlauf.

Wenn Sie einen Bürgerantrag stellen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Das persönliche Vortragen Ihres Anliegens im Ortsamt.
Das telefonische Vortragen Ihres Anliegens im Ortsamt.
Das Senden einer E-mail an das Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt.

Rechtsgrundlagen

Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter vom 2. Februar 2010
zuletzt geändert am 27. September 2016

Gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Beiräte ist das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter vom 2. Februar 2010, zuletzt geändert durch Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter vom 27. September 2016.
Dieses Gesetz regelt alle Grundsatzfragen beginnend mit der Wahl des Beirats, über Konstituierung, bis zur Arbeit der Beiräte. Das Gesätz regelt die Beteiligungsrechte des Beirates, klärt seine Einflussmöglichkeiten und beinhaltet die Regeln für die Zusammenarbeit mit dem Ortsamt.

Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter (pdf, 147.2 KB)

Geschäftsordnungen der Beiräte Mitte und Östliche Vorstadt

Der Beirat Mitte hat für die 15. Wahlperiode (2015-2019) folgende Geschäftsordnung beschlossen.

Geschäftsordnung des Beirats Mitte 2019-2023 (pdf, 313.9 KB)

Der Beirat Östliche Vorstadt hat für die 16. Wahlperiode (2019-2023) folgende Geschäftsordnung beschlossen.

Geschäftsordnung des Beirats Östliche Vorstadt 2019-2023 (pdf, 280.4 KB)