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Bürgerservice-Center
Stichworte: Meldestelle, Personalausweis, Reisepass, KFZ-Meldestelle, Beglaubigungen, Führungszeugnisse
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Telefon: 0421 361 88666

Die Bremer Stadtreinigung
Stichworte: Müllabfuhr, illegale Müllablagerungen
Telefon: 0421 361 3611
E-Mail: info@dbs.bremen.de

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Stichworte: Anmeldungen von Freiluftpartys, Demonstrationen, Versammlungen, Veranstaltungen, Corona und Infektionsschutz, private Lärmbelästigungen, gefährliche Hunde, Wohnungsaufsicht
Telefon (Bürgertelefon): 0421 115
E-Mail: office@ordnungsamt.bremen.de

Ordnungsdienst
Stichworte: Verstöße, Gaststätten, Jugendschutz, Lärm, öffentliche Veranstaltungen, Grünanlagen
Telefon: 0421 361 12340
E-Mail: ordnungsdienst@ordnungsamt.bremen.de

Verkehrsüberwachung
Stichworte: Parken, „Knöllchen“, Abschleppen
Telefon: 0421 361-14991
E-Mail: verkehrsueberwachung@ordnungsamt.bremen.de

ADFC Mängelmelder
Stichworte: Radverkehr
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Telefon: 0421 361 0 oder 0421 115
E-Mail: bis@performanord.bremen.de

Beiratsgebiet und Stadtplan

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Globalmittel

Die Beiräte erhalten von der Bürgerschaft Etats für stadtteilbezogene Maßnahmen, die sogenannten Globalmittel.
Aktuell sind dies für den Beirat Mitte rund € 36.000 und für die Östliche Vorstadt rund € 52.000 pro Kalenderjahr.

Hinweise zur Beantragung von Globalmitteln:
• Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Projektbeginn beim Ortsamt eingereicht werden
• Anträge müssen schriftlich vorliegen
• Das Projekt muss einen Stadtteilbezug haben
• Das Projekt sollte unmittelbar dem Stadtteil und seinen Bewohner:innen zugutekommen
• Anträge von neuen Antragssteller:innen werden begrüßt

Wer kann einen Globalmittelantrag stellen?
Einen Globalmittelantrag können alle Vertreter:innen von Einrichtungen, Vereinen und Initiativen stellen, die ein stadtteilbezogenes Projekt für die Beiratsgebiete Mitte und/oder Östliche Vorstadt durchführen möchten.

Wie und wo beantrage ich Globalmittel?
Die Antragstellung erfolgt über einen Antragsvordruck. Diesen können Sie hier als PDF (pdf, 157.6 KB) oder als WORD-Dokument (docx, 25 KB) herunterladen sowie im Ortsamt erhalten. Bitte füllen Sie den Antrag aus und senden ihn unterschrieben ans Ortsamt.

Wie wird entschieden?
Die Mitglieder der Beiräte Mitte und Östliche Vorstadt begutachten und erörtern die eingegangenen Anträge anlässlich ihrer Fachausschusssitzungen. Die Anträge werden in Bremen Mitte vom "Fachausschuss für Soziales, Bildung und Kultur" und in der Östlichen Vorstadt vom "Fachausschuss für Soziales, Kultur und Wirtschaft" besprochen.
Die Ausschüsse fassen Beschlüsse über die Berücksichtigung eines Antrages und die Höhe der Zuwendung. Der Zeitpunkt der Beschlussfassung hängt von den Sitzungsterminen der zuständigen Fachausschüsse ab, bitte stellen Sie Ihren Antrag daher mit ausreichend Vorlauf zum geplanten Projektbeginn.
Nicht immer wird die gesamte beantragte Summe bewilligt, denn die Globalmittel der Beiräte sollen in erster Linie als Komplementärmittel Verwendung finden. D.h. es sollen vorrangig entweder Eigenmittel, Spenden oder Mittel von Kooperationspartner:innen in das Projekt einfließen. Unter Eigenmittel sind auch eigene Arbeitsleistungen zu verstehen. Die Vergabe von Globalmitteln unterliegt darüber hinaus auch haushaltsrechtlichen Vorgaben, z.B. dürfen keine laufenden Personal- und Mietkosten übernommen werden.
Nach Abschluss der Beratungen werden Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheide vom Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt an die Antragsteller:innen verschickt.

Und dann?
Nach erhalt eines Zuwendungsbescheides müssen Sie das dem Bewilligungsbescheid beigefügte Formular Mittelabruf/Rechtsmittelverzicht (pdf, 110.6 KB) ausgefüllt und unterschrieben an das Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt zurücksenden. Erst dann kann der Betrag ausgezahlt werden.
Unmittelbar (spätestens innerhalb von sechs Monaten) nach Abschluss Ihres Projektes, müssen Sie im Verwendungsnachweis (docx, 18 KB) die Durchführung Ihres Projektes und den zweckentsprechenden Einsatz der Mittel dokumentieren und diesen beim Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt einreichen.
Hinweis: Sollte ein Projekt auch von anderen Bremer Behörden eine Förderung erhalten, sprechen Sie uns bitte an. In einigen Fällen kann dann von einer mehrfachen Erstellung von Verwendungsnachweisen abgesehen werden.

Downloads:
Antragsvordruck PDF (pdf, 157.6 KB)
Antragsvordruck WORD (docx, 25 KB)
Mittelabruf/Rechtsmittelverzicht (pdf, 110.6 KB)
Vordruck Verwendungsnachweis Globalmittel Ortsamt Mitte (docx, 18 KB)
Globalmittel_Allgemeine Nebenbestimmungen (pdf, 307.8 KB)
Logo des Beirats Mitte (jpg, 43.8 KB)
Logo des Beirats Östliche Vorstadt (jpg, 50.5 KB)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Armin Willkomm

Kommunale Sachbearbeitung

Anträge von Bürger:innen

Der Beirat ist verpflichtet, die Bürgerbeteiligung im Beiratsbereich zu fördern. Er berät und beschließt über die Wünsche, Anregungen und Beschwerden der Einwohner der Stadtteile Mitte und Östliche Vorstadt auf seinen Sitzungen, die in der Regel öffentlich stattfinden.

Alle Einwohner:innen des Stadtteils können sich mit ihren Anliegen an den Beirat wenden. Alle Einwohner:innen ab 14 Jahren haben das Recht, einen Antrag zu stellen, über den der Beirat innerhalb von sechs Wochen zu beraten hat (vgl. Beirätegesetz § 6 Abs. 4).

Anträge können schriftlich (per E-Mail/postalisch) beim Ortsamt eingereicht werden, mündlich (persönlich/telefonisch) im Ortsamt zur Niederschrift vorgetragen werden oder direkt auf den Beiratssitzungen eingebracht werden.

Eingereichte Bürgeranträge werden vom Ortsamt an den Beirat weitergeleitet und erst nach Kenntnisnahme durch die Beiratsmitglieder anonymisiert.

Das Ortsamt leitet nach der Beiratsbefassung die nötigen Veranlassungen ein und informiert die Antragsteller:innen über den weiteren Verlauf.

Rechtsgrundlagen

Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter

Gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Beiräte ist das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter (vom 2. Februar 2010, zuletzt geändert durch Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter vom 27. September 2016). Dieses Gesetz regelt alle Grundsatzfragen beginnend mit der Wahl des Beirats, über Konstituierung, bis zur Arbeit der Beiräte. Das Gesätz regelt die Beteiligungsrechte des Beirates, klärt seine Einflussmöglichkeiten und beinhaltet die Regeln für die Zusammenarbeit mit dem Ortsamt.

Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter (pdf, 445.4 KB)

Geschäftsordnungen der Beiräte Mitte und Östliche Vorstadt

Der Beirat Mitte hat für die 17. Wahlperiode (2023-2027) folgende Geschäftsordnung beschlossen.

Geschäftsordnung des Beirats Mitte 2023-2027 (pdf, 449 KB)

Der Beirat Östliche Vorstadt hat für die 17. Wahlperiode (2023-2027) folgende Geschäftsordnung beschlossen.

Geschäftsordnung des Beirats Östliche Vorstadt 2023-2027 (pdf, 310.6 KB)