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Bedienung und Navigation dieses Webauftritts

Der Film in Deutscher Gebärdensprache zeigt die Bedien- und Navigationsmöglichkeiten der Internetauftritte der Bremischen Verwaltung.

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Aufgaben des Ortsamtes

Der Film in Deutscher Gebärdensprache zeigt die Aufgaben des Ortsamtes und des Beirates.

Schon seit der frühen Nachkriegszeit gibt es in Bremen Ortsämter. Sie haben die Aufgabe, sich um die öffentlichen Belange ihrer Stadtteile zu kümmern und die direkt durch die Bürgerinnen und Bürger gewählten Beiräte bei Ihrer Arbeit zu unterstützen.

Heute gibt es in der Stadtgemeinde Bremen insgesamt 17 Ortsämter für 22 Stadt- und Ortsteile.

Zunächst wurden dort sämtliche Verwaltungsdienstleistungen angeboten und zusätzlich die Betreuung der Stadtteilbeiräte gewährleistet. 2006 wurden die öffentlichen Dienstleistungen wie Melde- und Wohnungsangelegenheiten sowie Transferleistungen zusammengefasst und ins Stadtamt Bremen und ins Amt für Soziale Dienste integriert. Daher besteht die Aufgabe der Ortsämter heute im Stadtteilmanagement. Konkret bedeutet dies, dass die Ortsamtsleiterin / der Ortsamtsleiter mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern alle politischen Prozesse im Stadtteil koordiniert und auch die Sitzungen der Beiräte und der Ausschüsse vorbereitet. In den öffentlichen Beiratssitzungen kann jede Bürgerin und jeder Bürger zu den behandelten Themen Stellung beziehen.

Die Sitzungsleitung wird in der Regel vom Ortsamt wahrgenommen. Die Ortsamtsleitung hat dabei kein Stimmrecht. Die Beschlüsse des Beirates müssen ausgeführt oder die Anliegen mit anderen Fachressorts erörtert werden. Die Ortsämter fungieren also als Geschäftsstelle der Beiräte. Vor allem sind sie aber Ansprechpartner für Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Die Beiratsmitglieder engagieren sich ehrenamtlich. Die Ortsamtsleiterin oder der Ortsamtsleiter werden von den jeweiligen Beiräten gewählt und vom Senat haupt- oder ehrenamtlich berufen.

Grundlage der Arbeit der bremischen Ortsämter sowie der bremischen Beiräte ist das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter vom 2. Februar 2010.

Barrierefreiheit

Der Film in Deutscher Gebärdensprache informiert über die Erklärung zur Barrierefreiheit.